Besuchsordnung des eFi Gym Brno
Fitnesscenter eFi Palace Hotel, Bratislavská 234/52, 602 00 Brünn
Artikel I. Grundlegende Bestimmungen
- Betreiber des Fitnesscenters eFi Gym, das in den Räumlichkeiten des eFi Palace Hotels, Bratislavská 234/52, 602 00 Brünn, betrieben wird, ist eFi Palace, s.r.o., ID-Nr.: 29378702, mit Sitz Bratislavská 234/52, 602 00 Brünn. Diese Hausordnung regelt die grundlegenden Regeln für den Zutritt, die Nutzung des Fitnesscenters, das Verhalten der Besucher, die Bezahlung von Dienstleistungen, das Parken, das Training mit einem Trainer, die Haftung und den Schutz personenbezogener Daten. Die Betriebszeiten, Preise und der Leistungsumfang richten sich nach der aktuellen Preisliste und den Informationen des Betreibers.
Artikel II. Zutritt, Identifikation und Zutrittsmedium
- Der Zutritt zum eFi Gym ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt untersagt, sofern der Betreiber für eine bestimmte Veranstaltung oder Regelung nicht schriftlich etwas anderes festlegt.
- Der Zutritt ist nur Personen mit gültig bezahltem Einzeleintritt, gültiger Dauerkarte oder einer anderen vom Betreiber genehmigten Zutrittsberechtigung gestattet.
- Der Besucher ist verpflichtet, beim Kauf eines Einzeleintritts, beim Kauf einer Dauerkarte oder bei der Kontrolle der Zutrittsberechtigung einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Ausweisdokument vorzulegen. Das Ausweisdokument wird ausschließlich zur Überprüfung der Identität des Besuchers und zum Einlesen oder Erfassen der notwendigen Identifikationsdaten mittels Lesegerät oder auf andere angemessene Weise verwendet.
- Jedem Besucher kann zum Zwecke des Zutritts ein Zutrittsmedium ausgehändigt werden. Für das ausgehändigte Zutrittsmedium ist eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 50 CZK zu entrichten, sofern in der aktuellen Preisliste nichts anderes festgelegt ist. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des unbeschädigten und funktionsfähigen Zutrittsmediums zurückerstattet.
- Das Zutrittsmedium ist nicht übertragbar. Der Besucher darf keiner anderen Person den Zutritt ermöglichen, ihr das Zutrittsmedium übergeben, sie hinter sich in die Räumlichkeiten des Fitnesscenters einlassen oder das Zutrittssystem anderweitig umgehen.
- Der Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen des Betreibers, der Rezeption oder einer anderen beauftragten Person nachzuweisen, dass er sich berechtigt im eFi Gym aufhält, insbesondere durch Vorlage des Zutrittsmediums, der Zahlungsbestätigung oder eines Ausweisdokuments im erforderlichen Umfang. Eine Person, die keine gültige Berechtigung nachweist, gegen die Ordnung verstößt, andere belästigt oder gefährdet oder eine angemessene Mitwirkung verweigert, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes des Betriebs verwiesen werden. Verlässt sie die Räumlichkeiten nach Aufforderung nicht, kann der Betreiber die Mitwirkung des Sicherheitsdienstes, der Stadtpolizei oder der Polizei der Tschechischen Republik anfordern.
- Den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder den Missbrauch des Zutrittsmediums ist der Besucher verpflichtet, unverzüglich dem Betreiber oder der Rezeption zu melden. Bis zur Meldung trägt der Besucher die Haftung für durch Missbrauch des Zutrittsmediums verursachte Schäden im gesetzlich festgelegten Umfang.
Artikel III. Bezahlung von Dienstleistungen, Dauerkarten
- Der Besucher bezahlt Eintrittsgeld, Dauerkarte, Erfrischungen, Waren und weitere Dienstleistungen gemäß der aktuellen Preisliste des Betreibers. Der Einzeleintritt, die Dauerkarte oder andere Vergünstigungen berechtigen den Besucher zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur in dem durch die Preisliste oder eine Vereinbarung mit dem Betreiber festgelegten Umfang.
- Die Nichtbezahlung des Eintritts, von Waren oder Dienstleistungen, der Versuch des unbefugten Zutritts, die unbefugte Nutzung einer Dauerkarte oder die Umgehung des Zahlungs- oder Zutrittssystems stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Ordnung dar und kann zum Ausschluss vom Betrieb, zur Sperrung des Zutritts und zur Geltendmachung von Schadensersatz führen.
Artikel IV. Betrieb ohne ständige Aufsicht und Sicherheit
- Das eFi Gym kann ganz oder teilweise ohne ständige Aufsicht direkt in den Räumlichkeiten des Fitnesscenters betrieben werden. Der Besucher trainiert unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustands, seiner körperlichen Verfassung und der Kenntnis der richtigen Nutzung der Geräte. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Zweifeln an der Eignung des Trainings wird die Konsultation eines Arztes empfohlen.
- Der Besucher ist verpflichtet, die Geräte nur auf sichere und übliche Weise zu nutzen. Im Falle einer Verletzung, Übelkeit, eines technischen Defekts, Brandes, Unfalls oder eines anderen außergewöhnlichen Ereignisses ist er verpflichtet, unverzüglich die Rezeption, den Betreiber oder den Notruf zu kontaktieren. Wichtige Nummern: 112, 155, 150, 158, 156.
- Der Besucher haftet für Schäden, die durch Verstoß gegen diese Ordnung, unsachgemäße Nutzung der Geräte, Ermöglichung des unbefugten Zutritts einer anderen Person, Beschädigung des Zutrittsmediums oder sonstiges rechtswidriges Handeln verursacht werden. Jeden Schaden, Defekt, Unfall oder außergewöhnliches Ereignis ist er verpflichtet, unverzüglich dem Betreiber oder der Rezeption zu melden.
- Persönliche Gegenstände ist der Besucher verpflichtet, nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Der Betreiber haftet für Schäden an Gegenständen der Besucher nur im gesetzlich festgelegten Umfang.
Artikel V. Verhaltensregeln im Fitnesscenter
- Der Besucher ist verpflichtet, sich rücksichtsvoll, leise und diszipliniert zu verhalten, sodass er andere Besucher nicht stört, ihren persönlichen Raum nicht beeinträchtigt und sie beim Training nicht einschränkt, insbesondere durch lautes Reden, Schreien, übermäßiges Stöhnen oder andere störende Äußerungen.
- Beim Training eines Kunden mit einem Trainer gilt, dass Kunde und Trainer gemeinsam nur einen Trainingsplatz oder eine Station nutzen und nicht gleichzeitig weitere Geräte oder Flächen blockieren dürfen.
- Der Besucher ist verpflichtet, saubere Sportkleidung, saubere Sportschuhe und ein Handtuch zu benutzen. Nach der Nutzung ist er verpflichtet, die Geräte an den vorgesehenen Platz zurückzustellen und die Kontaktflächen mit den verfügbaren Mitteln zu reinigen oder zu desinfizieren.
- Es ist untersagt, Geräte unsanft zu benutzen, mit Hanteln zu werfen, absichtlich gegen Maschinen zu stoßen, Durchgänge und Fluchtwege zu blockieren oder Übungen durchzuführen, die Personen oder Eigentum gefährden.
- Untersagt ist der Zutritt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Waffen, Glas, Pyrotechnik, brennbaren Stoffen und anderen gefährlichen Gegenständen, das Rauchen einschließlich elektronischer Zigaretten und der Zutritt mit Tieren mit Ausnahme von Assistenzhunden.
- Das Anfertigen von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen anderer Personen ohne deren Zustimmung ist untersagt. In Umkleideräumen, Duschen, Toiletten und ähnlichen Räumlichkeiten ist das Anfertigen von Aufnahmen stets untersagt.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie der Räumlichkeiten zu verweisen, die sich unangemessen verhalten oder deren Kleidung oder Auftreten nicht mit den Regeln des Betriebs und den guten Sitten vereinbar ist.
Artikel VI. Training mit einem Trainer
- Das Training mit einem externen Trainer ist nur mit einem zugelassenen Trainer gestattet, der mit dem Betreiber einen gesonderten Vertrag abgeschlossen hat.
- Der mit einem Trainer trainierende Kunde bezahlt seinen eigenen Eintritt oder nutzt seine eigene gültige Dauerkarte gemäß der aktuellen Preisliste. Die vom Trainer entrichtete Gebühr ersetzt nicht das Eintrittsgeld des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt.
- Der Trainer darf keiner Person ohne gültige Zutrittsberechtigung den Zutritt ermöglichen, darf das Zutrittssystem nicht umgehen und haftet für die Organisation des Trainings und die Einhaltung der Ordnung durch seinen Kunden in dem durch den Vertrag mit dem Trainer und die gesetzlichen Vorschriften festgelegten Umfang.
Artikel VII. Erfrischungen, Waren und Zahlungen im Fitnessbereich
- Der Besucher kann Erfrischungen, Getränke, Zusatzverkäufe oder andere vom Betreiber angebotene Waren nutzen. Übernommene Waren ist er verpflichtet, gemäß dem eingestellten Verkaufs- oder Zahlungsmodus zu bezahlen.
- Das Mitbringen eigener Lebensmittel und Getränke in das Fitnesscenter ist untersagt, mit Ausnahme von Wasser oder isotonischen Getränken in einer verschließbaren, bruchsicheren Flasche. Glasbehälter sind untersagt.
- Der Besucher ist verpflichtet, Ordnung zu halten, Verpackungen und Abfälle an den vorgesehenen Plätzen zu entsorgen und Lebensmittel, Getränke oder Verpackungen nicht an Geräten, in Umkleideräumen oder auf Trainingsflächen liegen zu lassen.
Artikel VIII. Parken
- Besucher können den Parkplatz des Betreibers nur in dem durch die aktuelle Preisliste, die Betriebsinformationen und die Verkehrsbeschilderung im Areal festgelegten Umfang nutzen.
- Kostenloses oder vergünstigtes Parken ist ausschließlich für die Dauer des tatsächlichen Trainings oder der Inanspruchnahme einer damit verbundenen Dienstleistung im eFi Gym bestimmt, höchstens jedoch für 3 Stunden an einem Kalendertag, sofern vom Betreiber nicht ausdrücklich anders festgelegt.
- Parken außerhalb der Trainingszeit, Parken über Nacht, dauerhaftes Abstellen des Fahrzeugs, Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen oder Missbrauch der Parkberechtigung ist untersagt.
Artikel IX. Schlussbestimmungen
- Diese Ordnung ist für alle Besucher des eFi Gym verbindlich.
- Die aktuelle Hausordnung ist am Eingang des eFi Gym ausgehängt, an der Rezeption des eFi Palace Hotels erhältlich und auf der Website des Betreibers veröffentlicht.
- Diese Ordnung wurde am 29.5.2026 genehmigt und tritt am 1.6.2026 in Kraft.